Obwohl eine Hausratversicherung den Hausrat versichert und bei Schadensfällen für den entstandenen Schaden einsteht, fallen jedoch einige Gegebenheiten aus den Bedingungen heraus, die von der Versicherung nicht mitversichert werden. Um den Überblick bewahren zu können, haben wir in diesem Beitrag solche Regularien rausgesucht, für die eine Hausratversicherung in den meisten Fällen nicht einsteht. So beispielsweise übernehmen Versicherung keine Aufwendungen von Feuerwehren oder erstatten Verwaltungs- oder Umzugskosten.
Das ist mir einer Hausrat nicht versichert
Gewerblich genutzter Hausrat | Gegenstände, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, sind oftmals nicht über die Hausratversicherung geschützt. Zum Beispiel Maschinen und Arbeitsgeräte, die in der versichten Wohnung lagern, aber hauptsächlich für betriebliche Belange eingesetzt werden, sind meistens nicht bei der Hausratversicherung mitversichert. |
Kraftfahrzeuge | Ein Kraftfahrzeug ist oftmals nicht in der Hausratversicherung mitversichert, da dieses nicht zum Hausrat gehört. Wird beispielsweise das Kraftfahrzeug gestohlen, so wird es dann nicht durch die Hausratversicherung ersetzt. Für das eigene Fahrzeug muss man eine Autoversicherung abschließen. |
Luft- und Wasserfahrzeuge | Wie bei den Kraftfahrzeugen so sind auch Luft und Wasserfahrzeuge meistens nicht in der Hausratversicherung versichert, da dieses nicht zum Hausrat gehört. Wird beispielsweise ein privates Segelboot durch einen Sturm zerstört, so wird es dann nicht durch die Hausratversicherung ersetzt. |
Hausrat Mieter | Lagert in der versicherten Wohnung Haurat (z.B. Bücher, Möbel, Kleidungsstücke) von anderen Mietern oder Untermietern, so ist dieser Hausrat oftmals nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. |
Schäden Aquariuminhalt | Schäden am Inhalt des Aquariums, also z.B. Aquariumfische, die als Folge eines Wasseraustritts aus dem Aquarium entstehen, werden oftmals nicht durch die Hausratversicherung ersetzt. |
Überschwemmung, Hochwasser | Werden Hausratsgegenstände durch eine Überschwemmung oder Hochwasser zerstört, so werden diese Schäden oftmals nicht durch die Hausratversicherung ersetzt. |
Aufwendungen Feuerwehren | Sollten im Zusammenhang mit einem Hausratschaden Kosten durch den Einsatz von Feuerwehren oder anderen Institutionen entstanden sein, so werden diese Aufwendungen oftmals nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. |
Umzugskosten, Verwaltungskosten | Umzugs- und Verwaltungskosten werden oftmals grundsätzlich nicht durch die Hausratversicherung übernommen. Dazu zählen auch Gebühren oder Telefonkosten – auch diese Kosten gehören dann nicht zum Versicherungsschutz der Hausratversicherung. |
Der beste Schutz des Hab und Guts kann dann gewährleistet werden, wenn ihr um die Stärken und Schwächen euer Versicherung bescheid wisst. Es ist daher immer auch ratsam sich im Vorfeld über den Abdeckungsradius zu informieren. Nichts ist schlimmer, als wenn der Schadenfall eintritt und die Versicherung nicht greift. (Pat)